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GmbH, Ltd. und Co. Aufgaben der Organe einer GenossenschaftGenossenschaften bestehen dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung. Der Vorstand, welcher sich aus mindestens zwei von der Generalversammlung gewählten Genossen besteht, hat Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis. Der Aufsichtsrat hat die gleichen Rechte wie die Aufsichtsratmitglieder der AG. Der Aufsichtsrat bei einer Genossenschaft muss aus wenigstens drei Genossen bestehen. Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan und beschließt über die Gewinnbeteiligung und die Führung der Geschäfte. Die Rechte entsprechen denen der Hauptversammlung einer AG. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Unternehmensberater, Limited Company und Unternehmensgründung Beratung Aufgaben der Organe einer Genossenschaft GmbH, Limited und Co. |