|
|
GmbH, Ltd. und Co. AG - AktiengesellschaftDie Aktiengesellschaft verfügt über ein zerlegtes Grundkapital. Man spricht hierbei von den Aktien. Jeder Aktienbesitzter ist Teilhaber der Gesellschaft, hat aber weder Geschäfts- noch Vertretungsbefugnis. Die Teilhaber der Aktiengesellschaft haften nur mit Einlage, also dem Wert der Aktie oder der Aktien. Die Aktiengesellschaft besitzt drei Organe, den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. GründungsvoraussetzungenBei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens 5 Personen erforderlich. Das Grundkapital muss einen Wert von mindestens 50000 Euro betragen, wobei es egal ist, ob es sich um eine Bar- oder Sachgründung handelt. Die Satzung einer AG muss notariell beurkundet und die Gesellschaft in dem Handelsregister eingetragen sein. |
||
| 14 |
|
Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Selbständigkeit, Selbstständig machen und Unternehmensgründer AG - Aktiengesellschaft GmbH, Limited und Co. |