Director


Limited Company (Ltd.)

Pflichten des Director

Zu den Pflichten des Director gehört beispielsweise die Einberufung der Gesellschafterversammlung - "Annual General Meeting" - die einmal im Jahr stattfinden muss, wobei die erste derartige Versammlung spätestens 18 Monate nach Firmengründung stattzufinden hat. Außerordentliche Versammlungen können sowohl von den Gesellschaftern als auch vom Director einberufen werden.

Jährlich müssen dem Companies House eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden. Dazu gehören: - der Jahresbericht, Annual Report,- die Jahresbilanz, Annual Account, - Informationen über Neuerungen, wie neue Directors, neue Company Secretaries oder eine Änderung des Firmensitzes, des "Registered Office".

Die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung dieser Dokumente obliegt allein und nicht übertragbar dem Director.

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Company Secretary

Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company

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