Englisches Handelsregister


Limited Company (Ltd.)

Der Name der Limited

Im Grundsatz ist der Name der zu gründenden Gesellschaft frei wählbar. Eine bestimmte Länge darf nicht überschritten werden, der Zusatz "Limited" oder "Ltd." muss enthalten sein. Wird ein Begriff wie "european" oder "international" innerhalb des Firmennamens gewünscht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Selbstverständlich darf eine Verwechslung mit schon bestehenden Gesellschaften anhand gleichlautender Namen nicht vorkommen, daher wird von Seiten des englischen Companies House, also des Handelsregisters, eine Suchfunktion angeboten, mit der eventuelle Dopplungen schon im Vorfeld vermieden werden können. Zugleich existiert eine Liste aller genehmigungspflichtigen Begriffe, die die Suche nach dem passenden Firmennamen enorm erleichtern - wobei Englischkenntnisse Voraussetzung sind.

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Director

Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company

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Director, Englisches Handelsregister und Name der Ltd Company
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