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Limited Company (Ltd.) Rechtsfragen zur Ltd.Eine in Deutschland tätige Limited unterliegt im normalen Geschäftsverkehr deutschem Recht. Lediglich im Innenverhältnis kommt englisches Recht zur Anwendung, also beispielsweise in Bezug auf Dividendenzahlungen oder wenn es um den Ausschluss von Gesellschaftern geht. In derartigen Fällen sind englische Gerichte zuständig. Da keine Schiedsklauseln vorgesehen sind, mit denen der Rechtsstreit abwendbar wäre, wird die Problemlösung erschwert. In vielen Fällen gerät der Wandel zwischen den Welten des englischen und des deutschen Rechts zu einer beratungsintensiven und damit kostspieligen Angelegenheit. Zudem darf nicht vergessen werden, dass viele juristische Fragen, etwa auch zur Haftungsbeschränkung der Limited in Deutschland, derzeit ungeklärt sind, hier lauern also durchaus noch Gefahren. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Vorteile einer Limited, Ltd Haftung und Ltd nach deutschem Recht Rechtsfragen zur Ltd. Limited gründen |