Registered Office


Limited Company (Ltd.)

Gründungsagenturen

Inzwischen könnte sich bei diesem oder jenem "unternehmungslustigen" potenziellen Firmengründer der Hoppla-Effekt eingestellt haben.

Eine Limited nach englischem Gesellschaftsrecht ist ja schön und gut. Aber ein zwingend vorgeschriebener Firmensitz jenseits des Ärmelkanals, in dem zudem verschiedene Dokumente zur Einsicht bereitzuhalten sind? Damit sollte sich die Sache erledigt haben - oder?

Oder nicht! Denn die schon angesprochenen Gründungsagenturen treten dem oder den Neugründern hilfreich - allerdings kostenpflichtig - zur Seite. So kann ein erfahrener Company Secretary gestellt werden, ebenso werden Notar- oder Anwaltskanzleien vermittelt, die als "Registered Office" dienen und auch die Behördenpost in Empfang nehmen und an die entsprechende deutsche Adresse weiterleiten.

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Shareholder

Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company

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