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Limited Company (Ltd.) Gesetzliche VoraussetzungenIm März 2003 bestätigte ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes BGH eine Reihe vorhergehender Urteile deutscher Gerichte sowie des EuGH, des europäischen Gerichtshofes. Das derzeitig gültige Europarecht erlaubt danach die Übernahme jedes Gesellschaftsrechtes und die Auswahl jedes Gründungsortes innerhalb des entsprechenden EU-Mitgliedslandes, selbst wenn die auf diese Weise gegründete Gesellschaft ausschließlich in einem anderen EU-Mitgliedsland tätig werden soll. Konkret: Ein Firmengründer aus dem Land A hält die rechtlichen Voraussetzungen seines eigenen Landes für ungünstig. Also gründet er seine Firma im Land B, dort ist auch der nominelle Firmensitz. Seine Geschäfte macht der Firmengründer aber nach wie vor nur zu Hause, im Land A. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: PLC, Limited Company und Gesetzliche Voraussetzungen Gesetzliche Voraussetzungen Limited gründen |