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Limited Company (Ltd.) Die Limited in DeutschlandDie englische Limited ist in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig, sie kann sich in jedem Geschäftsbereich engagieren - sofern dieser legal ist. Allerdings muss eine Limited, die in Deutschland gewerblich tätig ist, wie jedes andere Unternehmen auch, unter der deutschen Geschäftsadresse ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Auch hier ist die Hilfe durch eine Gründungsagentur möglich. Existiert allerdings eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland, ist eine Eintragung dieser Filiale in das Handelsregister notwendig. An dieser Stelle kommen Kosten auf die Limited zu, denn die vorzulegenden Gründungsunterlagen und die Übersetzungen müssen notariell beglaubigt werden. Die Eintragung kann bis zu acht Wochen dauern. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Steuern sparen?, Folgekosten einer Ltd und Deutsche Limited Die Limited in Deutschland Limited gründen |