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GmbH, Ltd. und Co. GenossenschaftMittels eines gemeinschaftlichen Geschäftbetriebes fördert die Genossenschaft den Erwerb oder die Wirtschaft der einzelnen Mitglieder. Genossenschaften bestehen aus einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl, welche auch Genossen genannt werden. Nur das Vermögen der Genossenschaft ist haftbar zu machen. Zur Bildung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder bestehen. Die Genossenschaft muss einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Des weiteren sind Genossenschaften ins Genossenschaftenregister einzutragen. Daraus ergibt sich eine konstitutive Wirkung des Formkaufmanns. Die Rechte und Pflichten der Genossen werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Genossen haben Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Sie haben Kündigungsrecht, sind aber zur Einlage und Nachschuß verpflichtet. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Unternehmensgründung Beratung, Businessplan und Limited Company Genossenschaft GmbH, Limited und Co. |