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GmbH, Ltd. und Co. Rechte und Pflichten des KomplementärsDer Koplementär einer KG ist den gleichen rechten und Pflichten unterworfen wie die bei den Gesellschaftern einer OHG vorliegen. Rechte und Pflichten der KommanditistenEin Kommanditist einer KG hat das Recht der Kontrolle und somit kann er Einsicht in alle Bücher und Bilanzen nehmen. Bei außergewöhnlichen Geschäften kann er Widerspruch einlegen und er hat das Recht auf Kündigung. Weitergehend hat er das Recht auf Anteile des Gewinnes. Bei Verlust hat er aber Pflicht zur Beteiligung, welche aber immer im angemessenem Verhältnis stehen muss. Ebenso verpflichtet sich der Kommanditist eine Kapitaleinlage zu leisten, für die Höhe er dann auch haftbar gemacht werden kann. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Ltd, Firmengründung und GmbH Vertrag Rechte und Pflichten des Komplementärs GmbH, Limited und Co. |