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GmbH, Ltd. und Co. GbR - Gesellschaft bürgerlichen RechtsDie Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine BGB-Gesellschaft. Sie zeichnet sich durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zusammenschluss von mehreren Personen aus. Diese Personen haben ein gemeinsames Ziel. Die Bildung einer GbR bietet sich an, wenn mit hohem Kapitaleinsatz eines Geschäftes gerechnet werden muss oder das Risiko eines Geschäftes für eine einzelne Person zu groß scheint. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Es entsteht keine Firma aus ihr. |
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Gesellschaftsformen in Deutschland - Extra: Englische Limited Company Anfang - Stichwörter: Selbstständig machen, Ltd gründen und Arbeitsamt Existenzgründung GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH, Limited und Co. |